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BGH, 29.01.2020 - 4 StR 461/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung des Adhäsionsausspruchs zur Zahlung von Zinsen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.04.2019 - 12 Js 2087/17
- BGH, 29.01.2020 - 4 StR 461/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18
Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)
Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 461/19
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 10. April 2019 wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 22. August 2019 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Adhäsionsausspruch dahin abgeändert wird, dass Zinsen seit dem 11. April 2019 zu zahlen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 292/18).